Günter Bär war über viele Jahrzehnte als Rechtsanwalt tätig und prägte die Entwicklung der Kanzlei maßgeblich. 1985 gründete er die Kanzlei Bär, die über viele Jahre hinweg Mandanten insbesondere im Familien-, Arbeits-, Erbrechtrecht betreute. Als Fachanwalt für Familienrecht begleitete er zahlreiche Mandanten in wichtigen persönlichen und rechtlichen Lebenssituationen.
Die von ihm aufgebaute Kanzlei Bär wurde im Zuge eines Zusammenschlusses in die heutige Kanzlei SCHERMANN BÄR GEHRLEIN integriert und bildet damit einen Teil ihrer gewachsenen Struktur.
Seit Januar 2021 befindet sich Günter Bär im Ruhestand. Seine langjährige Arbeit und sein Engagement prägen die Kanzlei bis heute.