Das Arbeitsrecht betrifft Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen – und verlangt Fingerspitzengefühl, strategisches Denken und rechtliche Präzision. Die Kanzlei Schermann Bär Gehrlein berät und vertritt beide Seiten. Genau darin liegt unsere besondere Stärke: Wir kennen die Interessen, Denkweisen und Argumentationslinien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – und können Mandate dadurch realistisch, vorausschauend und zielgerichtet führen.